Geschmacksmuster (Designs)
Ein Geschmacksmuster (Design) schützt im Wesentlichen die Erscheinungsform eines Erzeugnisses bzw. Produkts oder eines Teils davon.
Ähnlich wie bei einem Patent ist Neuheit (gegebenenfalls unter Berücksichtigung einer Neuheitsschonfrist für Anmelder) und Eigenart erforderlich, wobei diese Erfordernisse üblicherweise im Rahmen eines im Wesentlichen formellen Anmelde- und Registrierungsverfahrens nicht überprüft werden.
Neben nationalen Geschmacksmustern in Österreich besteht die Möglichkeit einer Registrierung eines EU-Geschmacksmusters für die gesamte EU, einer Registrierung von Internationalen Mustern sowie einer Anmeldung und Registrierung von nationalen Schutzrechten in einzelnen Ländern.
Wiederum ähnlich wie ein Patent verleihen Geschmacksmuster dem Inhaber die Möglichkeit, Dritte davon auszuschließen, den geschützten Gegenstand betriebsmäßig herzustellen, in Verkehr zu bringen, feilzuhalten oder zu gebrauchen oder zu den genannten Zwecken einzuführen oder zu besitzen.
Die Laufdauer von Geschmacksmustern (Designs) ist beschränkt, wobei für eine Aufrechterhaltung entsprechende, üblicherweise steigende Gebühren zu entrichten sind.